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Die Kosten für die Gutachtenerstellung

Die Honorierung für ein Verkehrswertgutachten ist abhängig von der Höhe des Verkehrswertes, sie orientiert sich üblicherweise an der der Normalstufe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (die „Schwierigkeitsstufe“ wird gesondert vereinbart z.B. bei der Bewertung von Erbbaurechten, bei überdurchschnittlicher Ergänzung von Grundriss- und Schnittzeichnungen etc.). Zusätzlich wird eine Pauschale für Nebenkosten sowie die gesetzliche Mwst. erhoben.